Welche Energieverbräuche können Immobilienverwaltungen zentral beschaffen?+
Relevant sind insbesondere Strom und Gas für gemeinschaftlich versorgte Bereiche und Anlagen. Dazu können zentrale Heizungsanlagen, Allgemeinstrom, Aufzüge, Beleuchtung, Lüftung und weitere Gebäudetechnik gehören. Der individuelle Haushaltsstrom der Mieter ist grundsätzlich davon zu unterscheiden, da Mieter ihren Stromlieferanten in der Regel selbst wählen.
Können mehrere Immobilien gemeinsam ausgeschrieben werden?+
Ja. Mehrere Gebäude und Abnahmestellen können in einer gemeinsamen Ausschreibung betrachtet werden. Voraussetzung ist, dass Verbrauchsmengen, Vertragslaufzeiten und Besonderheiten jedes Objekts transparent bleiben. Eine Bündelung bedeutet nicht, dass alle Gebäude energetisch gleich behandelt werden müssen.
Müssen alle Objekte dasselbe Beschaffungsmodell erhalten?+
Nein. Innerhalb eines Portfolios können unterschiedliche Ausgangssituationen bestehen. Für einen weitgehend konstanten Bedarf kann ein anderes Modell sinnvoll sein als für ein Objekt, dessen Verbrauch sich durch Sanierung, Leerstand oder eine neue Wärmeversorgung deutlich verändern wird.
Was müssen WEG-Verwaltungen vor einer Ausschreibung beachten?+
Vor Beginn sollte geklärt sein, wer über Kündigung, Neuabschluss und Laufzeit des Energievertrags entscheidet und ob dafür ein Beschluss oder eine gesonderte Bevollmächtigung erforderlich ist. Werden Entscheidungswege frühzeitig berücksichtigt, können Angebote rechtzeitig eingeholt und für die Eigentümer nachvollziehbar aufbereitet werden.
Worauf kommt es beim Vergleich von Energieangeboten an?+
Der reine Arbeitspreis reicht für eine belastbare Bewertung nicht aus. Auch Grundpreis, Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist, Mengenregelungen, mögliche Preisbestandteile und die eindeutige Zuordnung der Abnahmestellen sollten berücksichtigt werden. Entscheidend ist, welche Gesamtkonditionen zum jeweiligen Portfolio passen.
Was verändert sich durch Photovoltaik, Wärmepumpe oder Ladeinfrastruktur?+
Solche Maßnahmen verändern sowohl die benötigte Energiemenge als auch den Zeitpunkt des Netzbezugs. Eine Wärmepumpe kann beispielsweise den Strombedarf erhöhen und den Gasbedarf reduzieren. Photovoltaik senkt den Netzbezug vor allem dann, wenn Erzeugung und Verbrauch zeitlich zusammenpassen. Diese Veränderungen gehören in die Planung der nächsten Beschaffungsperiode.